E-Rechnungsstellung und Meldepflichten in Dänemark für die Hotellerie. Erfahren Sie mehr über aktuelle und kommende Vorschriften sowie Partnerlösungen für eine reibungslose Einhaltung.
Dies ist kein rechtlich verbindliches Dokument. Wir erläutern, wie unsere Kunden in Dänemark die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dabei nutzen sie möglicherweise Cloudbeds zusammen mit anderen Drittanbieter-Services, um alle Vorgaben einzuhalten.
E-Rechnungsstellung
Aktuelle Vorgaben:
Für B2B- und B2G-Rechnungen besteht die Pflicht, diese über das NemHandel-System an die dänischen Wirtschaftsbehörden zu übermitteln. Das Gesetz zur Einführung der Meldepflicht findest Du hier. Die derzeitige Cloudbeds-Rechnungsfunktionalität ist für B2C-Rechnungen ausreichend. In Dänemark ist es aktuell verpflichtend, dass alle ERP-Lösungen diese Anforderung als Teil ihres Produktangebots abdecken.
Partnerlösungen: Keine.
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